Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulares und der erforderlichen Unterlagen
Bezahlung der Anmeldegebühr
Absprache mit Kunde/Treuhänder/Bank
Betriebsbesichtigung vor Ort durch Bürgschaft Westschweiz
Ausarbeitung und Vorlage des Berichts der zuständigen Zweigstelle an das kompetente Bewilligungsgremium
2. UNTERBREITUNG an das zuständige Bewilligungsgremium VON Bürgschaft Westschweiz
Der Bewilligungsentscheid einer Bürgschaft ergibt sich aus der Analyse vielfältiger Faktoren, welche die Unternehmung, den Unternehmer und die Branche betreffen. Sie beinhalten besonders die Bildung und die Berufserfahrung des Unternehmers, die finanzielle Lage und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie den Einfluss des Bürgschaftsentscheides auf die Schaffung von Arbeitsplätzen.
3. MITTEILUNG des Entscheides
Die Mitteilung des Entscheides erfolgt schriftlich an den Bankpartner und den Gesuchsteller und zwar innerhalb von zwanzig Tagen, nachdem Bürgschaft Westschweiz im Besitz aller Angaben zum Fällen eines Entscheides ist.
4. Abwicklung der Bürgschaft
Bürgschaftsvertrag zwischen Bürgschaft Westschweiz und dem Gesuchsteller
Bereitstellung und Einreichung der geforderten Sicherheiten
Ausstellung des Bürgscheines von Bürgschaft Westschweiz zu Gunsten der Bank
Die Bürgschaft Westschweiz, Cautionnement romand, société coopérative, wurde am 18. Juli 2007 gebildet. Sie ist von der Schweizerischen Eidgenossenschaft als gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisation annerkannt worden und arbeitet nach dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfe an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen